AUSLAUFEN DER KIM-VERORDNUNG – WAS BEDEUTET DAS FÜR HYPOTHEKARFINANZIERUNGEN IN ÖSTERREICH?
Mit 30 Juni 2025 lief die sogenannte Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) in Österreich aus. Diese Verordnung hatte seit 2022 strenge Vorgaben für die Vergabe von Hypothekarkrediten festgelegt – etwa eine maximale Beleihungsquote von 90 %, eine verpflichtende Eigenmittelquote von 20 % sowie eine Begrenzung der monatlichen Kreditbelastung auf 40 % des verfügbaren Nettoeinkommens.
Ziel der KIM-Verordnung:
Ziel war es, eine Überhitzung des Immobilienmarktes und ein übermäßiges Risiko für Banken und Kreditnehmer zu verhindern. In der Praxis führte die Regelung jedoch häufig zu Hürden für Privatkunden, insbesondere für junge Familien oder Erstkäufer, die zwar ein stabiles Einkommen haben, aber nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen.
Mit dem Auslaufen der KIM-Verordnung könnten Banken nun wieder flexibler agieren. Das bedeutet jedoch nicht automatisch eine völlige Lockerung: Viele Institute werden auch weiterhin auf solide Eigenmittel und tragbare Rückzahlungsquoten achten, um Ausfallsrisiken gering zu halten.
Auch die FMA (Finanzmarktaufsicht), ein Kontrollorgan, das die Beaufsichtigung der Banken und Versicherungen in Österreich inne hat, hat bereits angekündigt weiterhin auf die Einhaltung der entsprechenden Kennzahlen zu achten. Dennoch könnten individuelle Lösungen leichter möglich werden – etwa durch höhere Finanzierungsquoten oder längere Laufzeiten.
Für Privatkunden eröffnet sich dadurch die Chance, wieder leichter einen Hypothekarkredit zu erhalten. Gleichzeitig sollten Interessenten bedenken, dass die Verantwortung stärker bei ihnen selbst liegt. Ohne gesetzliche Obergrenzen ist es umso wichtiger, die eigene Leistbarkeit realistisch einzuschätzen und mögliche Zinsanstiege einzuplanen.
Fazit:
Das Ende der KIM-Verordnung bringt mehr Flexibilität, aber auch mehr Eigenverantwortung für Kreditnehmer. Eine fundierte Finanzplanung und Beratung bleiben daher entscheidend.
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